Er schrieb, er habe entschieden, dem Staatsanwalt die ganze Wahrheit zu erzählen und zu kooperieren. Er habe gut nachgedacht und werde alles von A bis Z erzählen (pag. 225). Zu Beginn der Einvernahme sagte der Beschuldigte dann, er wolle sagen, wo er das Kokain kaufte, wer dieses verkaufte und weshalb er das gemacht habe. Er wolle sagen, seit wann er «bei dem» (gemeint: Drogenverkauf) tätig sei (pag. 184 f. Z. 46 ff.). Es sei bes-