pag. 132 ff.). Die Gesamtmenge von Kokain, mit der der Beschuldigte nachweislich in Kontakt kam, lässt sich einzig anhand der subjektiven Beweismittel ermitteln. 10.4 Aussagen des Beschuldigten 10.4.1 Allgemeines Der Beschuldigte wurde mehrfach zum Thema Drogenhandel und Drogenkonsum einvernommen. Er machte stark variierende Aussagen und tat sich offenbar schwer, bei einer Wahrheit zu bleiben. Dies gestaltet die Aussagewürdigung anspruchsvoll. Es ist mit Vorsicht zu prüfen, welche Aussagen als glaubhaft erachtet werden können.