321 f.). Am 28. Januar 2017 hatte der Beschuldigte unbestrittenermassen F.________ im H.________ getroffen und war mit ihr im Taxi zur Wohnung von C.________ in Ittigen gefahren. Als diese die Polizei anrief, verliess der Beschuldigte die Wohnung (vgl. pag. 344 ff.). 10.3 Sichergestelltes Kokain Es handelte sich bei den oben erwähnten Sicherstellungen mehrfach um kleinere Mengen an Kokaingemisch. Bei der Anhaltung am 10. Februar 2017 wurden inklusive dem späteren Fund im Polizeifahrzeug jedoch insgesamt rund 100 Gramm Kokaingemisch (brutto) sichergestellt (pag. 95 ff., 125, 149).