16 Kokaingemisch zum Vorschein kam (pag. 300 f.). Die nächste Polizeikontrolle im Restaurant H.________, anlässlich der jedoch einzig die Missachtung der bestehenden Ausgrenzung gegen den Beschuldigten festgestellt wurde, war am 19. Januar 2017 (pag. 302 f.). Bei der Kontrolle am Tag darauf, am 20. Januar 2017, wurden beim Beschuldigten dann aber wieder ein Minigrip mit Kokainstein sichergestellt (pag. 310 f.). Auch am 27. Januar 2017 trug der Beschuldigte Kokain und etwas Haschisch auf sich (pag. 321 f.).