Am 24. Dezember 2016 wurde er von der Polizei angehalten, als er im Besitz von einem Minigrip Kokaingemisch war (pag. 278 f.). Am 11. Januar 2017 wurde beim Beschuldigten bei einer Kontrolle im Restaurant H.________ in Bern erneut Kokaingemisch sichergestellt (pag. 281 f.). Dieses Szenario wiederholte sich nur drei Tage später, am 14. Januar 2017 (pag. 296 f.). Am 15. Januar 2017 wurde der Beschuldigte ebenfalls einer Polizeikontrolle unterzogen, wobei jedoch kein