Zu beachten sind schliesslich immer auch die Tatnähe der Aussagen und eine allfällige reduzierte Wahrnehmungsfähigkeit wegen Alkohol- oder Drogeneinflusses. 10.2 Chronologie der Geschehnisse Der Beschuldigte wurde am 10. Februar 2017 in einem Taxi angehalten. Er trug Kokaingemisch auf sich und wurde festgenommen (pag. 16 ff.). Seither befand er sich in Haft (pag. 16 ff.). In den Monaten zuvor war er bereits mehrmals polizeilich aufgefallen. Am 24. Dezember 2016 wurde er von der Polizei angehalten, als er im Besitz von einem Minigrip Kokaingemisch war (pag.