Die später nach unten korrigierte Drogenmenge gemäss Aussagen des Beschuldigten werde von den Beweismitteln nicht gedeckt. Innert kürzester Zeit seien bei ihm erhebliche Drogenmengen sichergestellt worden, die nicht dem Eigenkonsum hätten dienen können. Seinen Lebenswandel hätte der Beschuldigte nicht mit Geld aus legalen Quellen finanzieren können. 630 Gramm Kokaingemisch seien nicht für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Bei einer Marge von CHF 30.00 pro Gramm Kokain ergebe sich ein Gewinn über CHF 10‘000.00. Betreffend Konsum habe der Beschuldigte seine Aussage erst ganz am Schluss angepasst.