Von den restlichen 300 Gramm habe der Beschuldigte 100 Gramm verschenkt und 147 der verbleibenden 200 Gramm seien bei ihm sichergestellt worden. Da lediglich eine sichergestellte Menge von 135 Gramm Kokaingemisch angeklagt sei, habe das Gericht entsprechend dem Anklageprinzip auf diese geringere Menge abzustellen. Zusätzlich habe der Beschuldigte am 28. Januar 2017 60 Gramm Kokaingemisch besessen, wovon er am 28. und 29. Januar 2017 unbekannte Mengen an verschiedene Abnehmer veräussert habe.