Er habe EUR 2‘000.00 bei sich gehabt, als er aus Frankreich gekommen sei. Die Polizei habe diese beschlagnahmt. Nach Hinweis auf den Widerspruch zu seiner vorherigen Aussage, wonach er von diesem Geld Drogen bezahlt habe, sagte er, die Polizei habe nicht das ganze Geld genommen (pag. 1190 Z. 27 ff.). In seiner Einvernahme vom 24. Februar 2017 habe er gelogen. Er habe Crystal (Meth) konsumiert gehabt und sei noch unter dessen Einfluss gestanden, als er zum Staatsanwalt gerufen worden sei (pag. 1190 Z. 35 ff.). Er habe gemeint, er sage es dem Staatsanwalt und würde sofort entlassen. Dann hätten ihn die Polizisten aber wieder geholt.