Das letzte Mal habe er noch nicht bezahlt. Beim Verlesen präzisierte er dann, der Beschuldigte sei nach der Übergabe zum Bezahlen zurückgekommen und habe nicht sofort bezahlt (pag. 1185 Z. 35 ff.). Der Beschuldigte habe bei ihm für die 100 Gramm Kokain CHF 5‘500.00 Schulden. Er habe ihm am Anfang für den Preis von CHF 65.00 pro Gramm verkauft, dann für CHF 60.00 und am Ende für CHF 55.00 (pag. 1186 Z. 2 ff.). Auf Vorhalt seiner früheren Aussage, wonach er dem Beschuldigten 280 Gramm Kokain verkauft habe, sprach er von einem Fehler in der Übersetzung (pag. 1186 Z. 9 ff.). 7.2.6 Einvernahme des Beschuldigten im Berufungsverfahren (pag.