In dieser Einvernahme wurde der Beschuldigte ausser zum angeblichen Sexualdelikt auch nach dem angeblich von F.________ am 28. Januar 2017 gesichteten Kokain gefragt. Er gab zu Protokoll, es wäre schön, wenn er ein halbes Kilo gehabt hätte. Soviel habe er noch nie besessen (pag. 487 Z. 207). Er habe 60 Gramm dabei gehabt, mehr nicht (pag. 488 Z. 213). Er habe F.________ für CHF 180.00 zwei Gramm Kokain verkauft (pag. 488 Z. 233 f.). 7.2.4 Einvernahmen des Beschuldigten als Auskunftsperson im Strafverfahren gegen D.________ und weitere (Akten PEN 18 235)