25 Z. 151 f.). Das Kokain, das er bei der Anhaltung auf sich getragen habe, sei nicht seines gewesen, jemand habe es in seine Manteltasche getan (pag. 25 Z. 144 ff.). Das Geld hätte er dieser Person weitergegeben (pag. 26 Z. 164 f.). Er sei nicht alleine unterwegs gewesen (pag. 26 Z. 175). Er mache das