Zudem wurden die Akten der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura- Seeland BJS 17 1082 betreffend Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Diebstahls beigezogen. Im Berufungsverfahren wurden dann die gesamten Akten des Verfahrens gegen D.________ und E.________, welches mittlerweile noch gegen einen dritten Beschuldigten geführt wurde und am Regionalgericht Berner Jura-Seeland unter der Verfahrensnummer PEN 18 235 rechtshängig war, ediert (pag. 1147). 7.2 Subjektive Beweismittel