7. Beweismittel Für die Zusammenfassung der vorhandenen Beweismittel kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 996 ff., S. 22 ff. der Urteilsbegründung). Diese sind jedoch punktuell zu ergänzen. 7.1 Objektive Beweismittel Bei den objektiven Beweismitteln ist zu erwähnen das sowohl erstinstanzlich als auch oberinstanzlich Akten aus anderen Strafverfahren ediert wurden. Bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen wurden am 12. Januar 2017 die Akten im Verfahren gegen den Beschuldigten betreffend rechtswidrige Einreise ediert (pag. 559 ff.).