b. A.________ befand sich am 28.01.2017 in Bern und Ittigen im Besitz von weiteren ca. 500 Gramm Kokaingemisch zwecks Weiterveräusserung (Besitz), wovon er an diesem Tag und später den grössten Teil dieser Menge zum Preis von durchschnittlich ca. CHF 90.00 pro Gramm weiterverkaufte. (Veräusserung) 5. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Eigenkonsum und dem Eigenkonsum dienende Widerhandlungen (Art. 19a BetmG)