3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu 3.1 einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. Januar 2017, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft und unter Feststellung des vorzeitigen Strafantritts; 3.2 einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage); 3.3 einer Landesverweisung von 10 Jahren; 3.4 den erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten.