II. 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. Dezember 2017 in Bezug auf A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 der Beschuldige freigesprochen worden ist von den Anschuldigungen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der mehrfachen versuchten sexuellen Nötigung, der Freiheitsberaubung und der mehrfachen Tätlichkeiten, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 1.2 der Beschuldigte schuldig gesprochen worden ist wegen Widerhandlungen gegen das Ausländerrecht durch mehrfache Missachtung einer Ausgrenzung;