2. Die zwei sichergestellten Mobiltelefone seien A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückzugeben; 3. Soweit weitergehend sei die Rechtskraft des Urteils vom 08. Dezember 2017 festzustellen; 5 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss der eingereichten Honorarnote gerichtlich zu bestimmen; 5. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.