2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 18. Dezember 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 1041). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 8. März 2018 reichte Rechtsanwalt B.________ am 29. März 2018 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Die Berufung des Beschuldigten beschränkt sich auf die Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das BetmG, die Strafzumessung, die Kostenfolgen, die ausgesprochene Landesverweisung und die Einziehung von zwei Mobiltelefonen (pag. 1091 ff.).