CHF 19‘595.00 (40 Prozent plus Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung). Der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen vom 29. Juni 2016 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wurde widerrufen. Gleichzeitig sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland sein Urteil über den mitbeschuldigten C.________