1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 8. Dezember 2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) frei von den Anschuldigungen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, der mehrfachen versuchten sexuellen Nötigung, der Freiheitsberaubung und der mehrfachen Tätlichkeiten. Die auf die Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten (60 Prozent) auferlegte es dem Kanton Bern. Das Regionalgericht (im Folgenden: Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten hingegen schuldig der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;