Der Vollzug des Freiheitsentzuges wird aufgeschoben und die ohne Begleitperson zu durchlaufende Probezeit auf 1 Jahr festgesetzt. 2. Zur Bezahlung von 1/2 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 700.00, 1/2 ausmachend CHF 350.00. 3. Zur Bezahlung von 3/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 600.00, 3/4 ausmachend CHF 450.00. 1/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 600.00, 1/4 ausmachend CHF 150.00, trägt der Kanton Bern. III.