SR 363). Ebenso wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. h i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die 37 Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten; [AFIS-Verordnung; SR 361.3]).