25. DNA-Profil und erkennungsdienstliche Daten Vom Beschuldigten wurde ein DNA-Profil erstellt und biometrisch erkennungsdienstliche Daten angelegt (pag. 243 f.). Das Bundesamt hat die erstellten DNA-Profile fünf Jahre nach der Probezeit zu löschen. Dementsprechend wird dem zuständigen Bundesamt in Bezug auf das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil (PCN ________) vorzeitig die Zustimmung zur Löschung erteilt (Art. 16 Bst. h des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-Profil-Gesetz]; SR 363).