34 21.3 Strafempfindlichkeit Weiter ist die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten als durchschnittlich zu bezeichnen, weshalb auch die Strafempfindlichkeit neutral zu werten ist. Anzeichen für eine besondere Strafempfindlichkeit sind nicht auszumachen. 21.4 Fazit zu den Täterkomponenten Als Fazit zu den Täterkomponenten kann festgehalten werden, dass diese allesamt neutral zu gewichten sind.