20. Tatkomponenten 20.1 Objektive Tatschwere Aufgrund der Tatsache, dass mit der Qualifikation als bandenmässiger Diebstahl tendenziell ein hoher Deliktsbetrag impliziert wird, ist trotz des nicht unerheblichen Deliktsbetrags von ca. CHF 2‘000.00 noch von einem insgesamt tiefen Deliktsbetrag auszugehen. Zudem liegt die Begehung von drei Diebstählen im Hinblick auf die Qualifikation mengenmässig ebenfalls eher im unteren Bereich. Es ist somit von einer leichten Tatschwere auszugehen