Durch den Zusammenschluss und die gemeinsame Organisation ist von einer psychischen Stärkung der drei Tatinvolvierten untereinander auszugehen. Dies auch im Hinblick auf die besseren Ortskenntnisse der beiden Frauen, des Verwandtschaftsverhältnisses und der mutmasslichen einschlägigen Deliktserfahrung von zumindest U.________. Diese Faktoren sprechen für die Begehung fortgesetzter Diebstähle.