Beweismässig erstellt ist – aufgrund der ständigen gemeinsamen Anwesenheit der drei Tatinvolvierten in Interlaken – zudem, dass die Diebstähle in Anwesenheit des Beschuldigten begangen wurden. Der Anteil des Beschuldigten an den Diebstählen bestand darin, dass er sich mit U.________ und T.________ aufstellte, um zu stehlen. Ausserdem haben sich die drei Personen gegenseitig in ihrem Tun bekräftigt. Somit gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten nicht als derart locker, dass von einem losen und völlig unbeständigen Zusammenhalt ausgegangen werden müsste.