Die Leitung Jugendanwaltschaft kommt zum Schluss, dass jeder der drei Beteiligten, insbesondere auch der Beschuldigte, in massgeblicher Weise mit den anderen zusammengewirkt habe, sodass jeder von ihnen als Hauptbeteiligter dastehe. Ohne die vorliegende Gruppenzusammensetzung und die jeweiligen Tatbeiträge hätten sich die Diebstahlsvorfälle niemals so abgespielt. Es liege auf der Hand, dass die Taschendiebstähle vorgängig nicht bis in alle Einzelheiten geplant werden könnten, da die erfolgreiche Begehung von einer Vielzahl von äusseren Umständen abhängig sei.