Das Beweisverfahren habe ergeben, dass die drei Personen in Interlaken jederzeit zusammen gewesen seien. Sie hätten gemeinsam gezielt die Tatorte und Opfer ausgesucht, die Lage beobachtet und dreimal auf dieselbe Art gestohlen, was eine Serie gleichartiger Straftaten darstelle. Es sei davon auszugehen, dass sich das Trio mittels vorgängiger Absprache für eine gewisse Dauer zur Verübung von selbständigen Diebstählen zu einem «Tätergespann» verbunden hätte. Zwar sei vorliegend keine spezifische Rollen- bzw. Aufgabenteilung ersichtlich, jedoch hätten die drei Tatinvolvierten gleichwertig und in professioneller Weise kooperiert.