Einerseits liegt die X.________, L________weg nur wenige Gehminuten von dem Antennenstandort, an dem die Mobiltelefone von T.________ und U.________ zwischen 13.08 und 14.03 Uhr wiederholt registriert wurden sowie von den anderen beiden Tatorten entfernt. Zudem passt das Vorgehen zu demjenigen bei den anderen beiden Diebstahlsfällen und zu dem von den drei Beteiligten geschilderten Vorgehen. Schliesslich ist trotz der zeitlichen Differenz in der Anklage, von einer zeitlichen Nähe zwischen den drei Diebstählen auszugehen. Die Tat hat sich nur wenige Zeit früher abgespielt, als ursprünglich angegeben.