Nach Ansicht der Kammer ist die Vorinstanz auf die Problematik der Tatzeit nicht eingegangen und hat verkannt, dass sich der Beschuldigte und seine Begleiterinnen gemäss Auswertung ihrer Mobiltelefone (pag. 247 ff.) in der Tatzeit zwischen 15.00 und 17.00 Uhr nicht mehr in Interlaken aufhielten. Die Angabe der Leitung Jugendanwaltschaft, dass die Fahrt von Interlaken nach Leissigen, wo eine Registration der Mobiltelefone um 14.43 Uhr stattfand, 10 Minuten dauere, ist gemäss Google Maps in etwa zu bestätigen. Jedoch kann wie von