Da sich die J.________ somit unmittelbar in der Region R________brücke befindet, kann den vermeintlich unterschiedlichen Bezeichnungen keine Bedeutung zugemessen, und es kann nicht ernsthaft von zwei verschiedenen, sich gegenseitig ausschliessenden Tatorten gesprochen werden. Die unterschiedlichen Angaben können durch eine Ungenauigkeit der Aussage des Beschuldigten oder der Bezeichnung des Tatortes durch den Geschädigten selbst erklärt werden. Jedenfalls haben sich sowohl C.________ als auch die drei Beteiligten in dieser Region bewegt, weshalb für den Geschädigten schwer zu bezeichnen ist, wo genau der Diebstahl stattgefunden hat, zumal er diesen nicht sofort bemerkt hat.