_ sprechen für die Täterschaft des Trios. Für die Kammer ist aufgrund dieser Indizien im Rahmen einer gesamtheitlichen Würdigung erstellt, dass der Beschuldigte und die zwei rechtskräftig verurteilten Begleiterinnen den Diebstahl zum Nachteil von Q.________ begangen haben, indem sie ihr das Portemonnaie mit Aneignungsabsicht aus deren Tasche entwendet haben. 12.8 Beweiswürdigung bezüglich Diebstahl z.N. C.________ (AKS Ziff. 1.9) Betreffend den Diebstahl zum Nachteil von C.________ bestand für die Vorinstanz kein Zweifel daran, dass die vorliegenden Geständnisse des Beschuldigten und von U.________ und T.__