___ wurde um 13.35 Uhr an diesem Antennenstandort registriert (pag. 250). Wie die Vorinstanz korrekt ausgeführt hat, führt der L________weg direkt zum P.________. Auch die in zeitlicher und örtlicher Nähe erstellten Fotografien der asiatischen Touristin belegen die Anwesenheit der drei Tatverdächtigen in der Nähe des Tatortes. Gestützt darauf gelangt die Kammer zur Überzeugung, dass sich die drei Beteiligten am 17. August 2016 zur Tatzeit am Tatort aufgehalten haben.