_ beantragt hat, für den 17. August 2016. Der 18. August 2016 kann nach Ansicht der Kammer als Tatzeitpunkt klar ausgeschlossen werden, es handelt sich um eine reine Missschreibung. Folglich ist die Täterschaft der drei Tatverdächtigen zu prüfen. Der Tatort «Region P.________» liegt in unmittelbarer Nähe zum L________weg, wo das Mobiltelefon von T.________ zwischen 13.08 Uhr und 14.03 Uhr sowie zum in der Anklage angegebenen Tatzeitpunkt um 13.20 Uhr registriert wurde. Auch das Mobiltelefon von U.________ wurde um 13.35 Uhr an diesem Antennenstandort registriert (pag.