Dem hält die Kammer entgegen, dass die Aussagen bezüglich des Tatvorgehens genügend Aufschluss geben. Die Kammer erachtet es als erwiesen, dass die drei Personen ihren Tatentschluss umsetzten, indem sie die Anonymität im Gedränge von Menschenansammlungen (wie Warteschlangen bei Bahnhöfen und Schaltern, Promenaden etc.) nutzten, um Touristen ihre Portemonnaies zu entwenden. Sie haben sich somit gezielt Touristen ausgesucht, welche