Es liegen denn auch keine Aussagen des Beschuldigten und der beiden Frauen vor, aus denen zu schliessen wäre, der 20. August 2016 sei der letzte derartige Ausflug. Die Kammer erachtet es weiter als erwiesen, dass zwischen den Beteiligten mittels Absprache im Vorfeld zumindest grob das Vorgehen bei den Diebestouren vereinbart wurde, da dieses anschliessend direkt umgesetzt wurde. Gemäss der Kammer lässt sich im Vorgehen der Beteiligten insofern eine Organisiertheit erkennen, als dass sie sich gezielt beliebte Touristenorte in Interlaken als Tatorte ausgesucht haben.