251), welche ebenfalls unmittelbar an der Grenze zu Frankreich liegt. Auch am 20. August 2016 begann die Reise der drei Tatverdächtigen nach Ansicht der Kammer in Annemasse, da die erste Registration der Mobiltelefone wiederum um 08.55 Uhr in Thônex stattfand (pag. 251). Die Kammer erachtet es gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten (pag. 234 Z. 125) weiter als erstellt, dass die drei Beschuldigten einzig zum Zweck des Diebstahls in die Schweiz gereist sind. Diesen Willen haben die drei Tatinvolvierten in der Folge auch umgesetzt. Der Beschuldigte selbst gab an, dass sie auch am Samstag, 20. August 2016, hätten stehlen wollen.