dass es sich bei der Täterschaft um eine andere Diebesbande gehandelt hat, da die zu beurteilenden Diebstähle, wie noch zu zeigen sein wird, eindeutig den drei Beteiligten zugeordnet werden können. Zudem hätte die Polizei ansonsten entsprechend rapportiert. Die Kammer erachtet es als erwiesen, dass die drei Tatverdächtigen insgesamt an drei Tagen, dem 16., 17. und 20. August 2016 nach Interlaken an- und abreisten bzw. am 20. August 2016 abreisen wollten. Dies taten sie in einem Auto. Dieses Auto wurde von einer unbekannten, angeheuerten Drittperson gefahren. Die erste vorliegende Registration der Mobiltelefone fand am Morgen des 16. Augusts 2016,