Die Leitung Jugendanwaltschaft führt zur Frage der Bandenmässigkeit zusammengefasst Folgendes aus: Gemäss der Vorinstanz habe der Beschuldigte zugegeben, dass es abgemacht gewesen sei, nach Interlaken zu kommen, um zu stehlen, und dass sie auch am Samstag (20. August 2016) hätten stehlen wollen. Aufgrund dieser Diebstahlszwecke sei er die ganze Zeit mit U.________ und T.________ un-