16 12.5 Würdigung der Aussagen von U.________ (pag. 143 f., 074 ff., Faszikel 2 nicht paginierte Akten Staatsanwaltschaft Oberland) In der Einvernahme im Haftverfahren vom 22. August 2016 (pag. 074 ff.) gab U.________, nachdem sie dies zuvor abgestritten hatte, zu, das Portemonnaie gestohlen zu haben, es sei jedoch nur ein Portemonnaie gewesen (pag. 078, Z. 159 ff.). Das Portemonnaie sei von einem Mann gewesen, und sie («wir») hätten es ihm aus der Tasche gezogen. Sie gab an, alle drei hätten gestohlen (pag.