15 12.4 Würdigung der Aussagen von T.________ (pag. 145 f., 089 ff., Faszikel 2 nicht paginierte Akten Staatsanwaltschaft Oberland) Bei der Einvernahme im Haftverfahren vom 22. August 2016 (pag. 089 ff.) führte T.________, nachdem sie zuerst angab, nicht zu wissen wann sie in Interlaken gewesen sei, aus, dass sie lediglich am Mittwoch 17. August 2016 und Samstag 20. August 2018 in Interlaken gewesen sei (pag. 094, Z. 178 ff). Nachdem sie zuerst abstritt, Diebstähle begangen zu haben (pag.