Zudem war eine starke Bagatellisierungstendenz hinsichtlich des eigenen Verhaltens ersichtlich. Namentlich führte der Beschuldigte aus, viele Leute würden an dem Tatort stehlen. Ausserdem betonte er, dass sie nicht viel Geld gestohlen hätten. Die Kammer stellt deshalb nur im Grundsatz auf die Aussagen des Beschuldigten ab. Gestützt auf seine Aussagen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte und die beiden Frauen mindestens mehrere bzw. drei Diebstähle verübt haben, ansonsten nicht ersichtlich ist, weshalb der Beschuldigte so ausgesagt hätte.