14 aus, es würden am fraglichen Tatort viele Leute stehlen (pag. 228, Z. 254 ff.). Sein Geständnis, ein Portemonnaie gestohlen zu haben, wiederholte der Beschuldigte auch bei der Einvernahme beim Zwangsmassnahmengericht vom 27. August 2016 (pag. 047, Z. 2 ff.). Weiter gab er an, die beiden Frauen aus Frankreich zu kennen (pag. 047 Z. 22). In der Schlusseinvernahme vom 27. September 2016 bestätigte der Beschuldigte, dass sie zwecks Diebstahls nach entsprechenden Verabredungen in die Schweiz gekommen seien (pag. 234, Z. 128).