und 230 ff.) In den Einvernahmen vom 20. und 21. sowie vorerst auch am 26. August 2016, verweigerte der Beschuldigte die Aussage bzw. gab an, zur Besichtigung des Ortes und nicht zum Stehlen in Interlaken gewesen zu sein. Während der Einvernahme vom 26. August 2016 (pag. 221 ff.) wechselte der Beschuldigte sodann sein Aussageverhalten. Er gab an, gestohlen zu haben. Sogleich führte er aus, selber nicht gestohlen zu haben, sondern dabei gewesen zu sein. Es wäre U.________ gewesen. Es seien zwei oder drei Portemonnaies gewesen. Die Opfer seien Frauen gewesen. Oder ein Mann.