Die vorliegenden Fotografien (pag. 169 ff.), welche von einer asiatischen Touristin erstellt wurden, helfen ebenfalls bei der örtlichen und zeitlichen Einordnung. Der Verteidigung folgend ist zu erwähnen, dass eine Befragung dieser Touristin nicht erfolgte, obwohl dies wünschenswert gewesen wäre. Jedoch belegen die Fotografien die gemeinsame Anwesenheit der drei Tatinvolvierten in Interlaken, und zwar am 17. August 2016 noch um 14.25 Uhr, und ergeben damit in Verbindung mit den retroaktiven Verbindungsdaten bzw. den dortigen Lücken sowie den Aussagen der Beschuldigten ein schlüssiges Bild.