12. Beweiswürdigung 12.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel im erstinstanzlichen Motiv ausführlich zusammengefasst und wiedergegeben. Auf diese Ausführungen wird verwiesen (pag. 430 ff., S. 14-28 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Sie hat