10 sich der Beschuldigte und die beiden Frauen am 17. August 2016 sowie dem 20. August 2016 in Interlaken aufhielten. Zudem gestanden der Beschuldigte sowie U.________ und T.________ jeweils ein, am 17. August 2016 in Interlaken einem Mann ein Portemonnaie entwendet zu haben. Bestritten und vor oberer Instanz zu prüfen ist, ob die Tätergruppe, bestehend aus dem Beschuldigten, U.________ und T.________, die drei ihnen konkret vorgeworfenen Entwendungshandlungen vorgenommen hat.