In der Zeitspanne zwischen 15.00 und 17.00 Uhr habe er am L________weg, X.________ in Interlaken gemeinsam mit den Mittäterinnen sodann aus der Hosentasche von S.________, ein Portemonnaie (Deliktsbetrag CHF 240.00) entwendet (Ziff. 1.8). 10. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte hat gestanden, mit U.________ und T.________ in die Schweiz eingereist zu sein, um gemeinsam Diebstähle zu verüben. Es ist unbestritten, dass